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Sicherheitsprüfung

Es geht um Ihre Sicherheit!

Jedes Jahr ereignen sich rund 300 Unfälle im Zusammenhang mit elektrischen Installationen. Jeder 50. Unfall endet mit dem Tod der betroffenen Person.

Schützen Sie Ihr Eigentum! Rund 10% aller Brände entstehen wegen fehlerhafter elektrischer Installationen. Dies sind jährlich bis zu 2000 Brandfälle, die mit einer gewissenhaften Kontrolle vermieden werden können.

Unsere Dienstleistung

So praktisch unser alltäglicher Helfer STROM ist, so gefährlich kann er sein, wenn er unsachgemäss verwendet wird oder in fehlerhaften oder beschädigten Installationen fliesst. Die vom Gesetz vorgeschriebene, periodische Installationskontrolle muss von einer dazu autorisierten Fachstelle durchgeführt werden.

Die Netzbetreiberin hat den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungs-Installationen zu führen und die Eigentümer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Aus diesem Grund müssen die verantwortlichen Eigentümer ihre Anlagen im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) nach der Erstellung und dann in festgelegten Abständen überprüfen lassen und der Betreiberin des Elektrizitätsnetzes (Netzbetreiberin) den gefahrlosen Zustand der Installationen mit den Kopien der Sicherheitsnachweise bescheinigen. Die Sicherheitsnachweise müssen zusammen mit den technischen Unterlagen von den Eigentümern (oder den von ihnen bezeichneten Vertretern) aufbewahrt werden.

Wer darf prüfen?
Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidg. dipl. Elektroinstallateur («Elektromeister») oder als Elektrokontrolleur/Chefmonteur mit eidg. Fachausweis. Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle des Eidgenössischen Starkstrominspektorates in Fehraltorf erforderlich.

Das aktuelle Verzeichnis von kontrollberechtigten Firmen können Sie hier abrufen.


Was wird wann geprüft?
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Die Kontrolle erstreckt sich auf die elektrische Einrichtung in einem Haus, einer Wohnung, einem Betrieb oder im Freien und zwar vom Hausanschluss bis zu den fest angeschlossenen Verbrauchern oder Steckdosen. Geprüft wird die Funktionstüchtigkeit der Schutzmassnahmen (Sicherungen, Fehlerstromschutzschalter) sowie die Installationen aufgrund von Stichproben.

  • jedes Jahr
    Installationen auf Baustellen, in Bühnenhäusern von Theatern, in medizinisch genutzten Operationsräumen, auf Jahrmärkten sowie in explosionsgefährdeten Räumen.
  • alle 3 Jahre
    Installationen in festgelegten explosionsgefährdeten Bereichen nach den Grundsätzen der SUVA der Zonen 0 und 20 sowie 1 und 21.
  • alle 5 Jahre
    Installationen in korrosionsgefährdeten sowie in besonders kalten oder warmen Räumen, in Betriebsräumen und Labors von Industrie und Gewerbe, in Räumen mit Menschenansammlungen (Warenhäuser, Theater, Kinos, Spitäler, Gaststätten, Schulhäusern, Tanzlokalen usw.). Dazu kommen Campingplätze und Bootsanlegestellen.
  • alle 10 Jahre
    Installationen in nassen oder feuergefährdeten gewerblich genutzten Räumen, in Werkstätten, Bauernhöfen.
  • alle 20 Jahre
    Installationen in Wohn- und Bürobauten.

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Ihr Kontakt

Daniela Vogel
Sachbearbeiterin Zentrale Dienste
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