Wer darf prüfen?
Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidg. dipl. Elektroinstallateur («Elektromeister») oder als Elektrokontrolleur/Chefmonteur mit eidg. Fachausweis. Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle des Eidgenössischen Starkstrominspektorates in Fehraltorf erforderlich.
Das aktuelle Verzeichnis von kontrollberechtigten Firmen können Sie hier abrufen.
Was wird wann geprüft?
Die Kontrolle erstreckt sich auf die elektrische Einrichtung in einem Haus, einer Wohnung, einem Betrieb oder im Freien und zwar vom Hausanschluss bis zu den fest angeschlossenen Verbrauchern oder Steckdosen. Geprüft wird die Funktionstüchtigkeit der Schutzmassnahmen (Sicherungen, Fehlerstromschutzschalter) sowie die Installationen aufgrund von Stichproben.
- jedes Jahr
Installationen auf Baustellen, in Bühnenhäusern von Theatern, in medizinisch genutzten Operationsräumen, auf Jahrmärkten sowie in explosionsgefährdeten Räumen.
- alle 3 Jahre
Installationen in festgelegten explosionsgefährdeten Bereichen nach den Grundsätzen der SUVA der Zonen 0 und 20 sowie 1 und 21.
- alle 5 Jahre
Installationen in korrosionsgefährdeten sowie in besonders kalten oder warmen Räumen, in Betriebsräumen und Labors von Industrie und Gewerbe, in Räumen mit Menschenansammlungen (Warenhäuser, Theater, Kinos, Spitäler, Gaststätten, Schulhäusern, Tanzlokalen usw.). Dazu kommen Campingplätze und Bootsanlegestellen.
- alle 10 Jahre
Installationen in nassen oder feuergefährdeten gewerblich genutzten Räumen, in Werkstätten, Bauernhöfen.
- alle 20 Jahre
Installationen in Wohn- und Bürobauten.