Wohnungswechsel und Liegenschaftsverkäufe sind uns rechtzeitig vor dem Termin mitzuteilen. Bis dahin haftet der/die bisherige Kunde/Kundin für den in den betreffenden Räumen festgestellten Strombezug. Mit dem Online-Wohnungswechsel erhalten Sie die Möglichkeit, Ihren bevorstehenden Wohnungswechsel auch ausserhalb der Bürozeiten auf einfache und schnelle Art zu melden. Wählen Sie das entsprechende Formular.
Barbara Graf-Hänsli
Sachbearbeiterin Zentrale Dienste
Daniela Vogel
Sachbearbeiterin Zentrale Dienste