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Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)

Die Energiezukunft mitgestalten!

Eigenverbrauchgemeinschaft (EVG und vEVG)

Für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser mit Nach­bar­lie­gen­schaf­ten, Gewerbe- oder Indus­trie­bau­ten, Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser, Land­wirt­schafts­be­triebe etc. mit eige­ner Photovoltaikanlage.

Die Eigen­ver­brauchs­ge­mein­schaft (EVG/​vEVG) ist ein bewähr­tes Abrech­nungs­mo­dell (Praxismodell) im Bereich erneu­er­bare Ener­gien um Ihren lokal pro­du­zier­ten Strom vor Ort zu ver­markten.

Der erzeugte Sonnen­strom wird antei­lig auf die Par­teien ver­teilt, wäh­rend über­schüs­si­ger Strom ins Verteilnetz von Steiner Energie AG ein­ge­speist und ver­gü­tet wird. Wenn die Anlage kein Strom pro­du­ziert, lie­fert Steiner Energie AG als Ver­teil­netz­be­trei­be­rin den Rest­strom­be­darf. Mit diesem EVG bietet Steiner Energie AG eine kom­for­ta­ble, unkom­pli­zierte EVG-Abrech­nungs­lö­sung. Diese ist auch als vir­tu­elle Vari­ante (vEVG) in der Nach­bar­schaft mög­lich, sofern sich die Par­teien den­sel­ben Netz­an­schluss­punkt teilen.

Vir­tu­elle EVG
Ab dem 1. Januar 2025 ist es in der Schweiz mög­lich, EVG-Modelle auch vir­tu­ell umzu­set­zen. So kann der Sonnenstrom von der eige­nen Anlage im nahen Umfeld mit meh­re­ren Par­teien geteilt werden, sofern sie den­sel­ben Netz­an­schluss­punkt besit­zen.

Das erlaubt Gemein­schaf­ten wie Nach­bar­lie­gen­schaf­ten, Land­wirt­schafts­be­trie­ben, Gewerbe- oder Indus­trie­bau­ten, ihren vor Ort erzeug­ten Solar­strom zu teilen und so die Ener­gie­kos­ten lang­fris­tig zu senken. Mit Steiner Energie AG erhal­ten Sie Unter­stüt­zung bei der Pla­nung und Umset­zung Ihrer Eigen­ver­brauchs­ge­mein­schaft, aber auch die tech­no­lo­gi­schen Lösun­gen, um den Ener­gie­ver­brauch vor Ort opti­mal zu organisieren.

Mit wem kann ich eine vir­tu­elle EVG bilden? 
Mög­lich ist dies mit Nach­bar­lie­gen­schaf­ten, welche den­sel­ben Netz­an­schluss­punkt teilen. Füllen Sie das unten (unter Downloads) ver­linkte Online-For­mu­lar vEVG für die Erstauskunft aus. Wir melden uns mit den mög­li­chen Adres­sen bei Ihnen.

Unser komfortables EVG resp. vEVG-Modell ist eine voll­stän­dige Dienst­leis­tungs­lö­sung von Steiner Energie AG, bei dem sämtliche Abrech­nungs­schritte sowie der Kun­den­ser­vice von Steiner Enerige AG über­nom­men wird - dies im Gegensatz zum bestehenden Abrech­nungs­mo­dell ZEV/vZEV welches viel Eigen­ver­ant­wor­tung für die Ver­wal­tung der Abrech­nung von den Teil­neh­men­den verlangt. Unsere bequeme und unkom­pli­zierte EVG/vEVG-Lösung überzeugt somit die Stromproduzente wie auch die teilnehmende Verbraucher. 

Folgende Leistungen werden von Steiner Energie AG für sie übernommen:
- Direk­ter Ver­sand der Rech­nun­gen an End­kun­den und Inkas­so­pro­zess (quartalsweise)
- Inkasso Ansprech­part­ne­rin für End­kun­den
- Gut­schrif­ten an EVG
- Erhe­bung Ver­brauchs­da­ten Endkunden
- Infor­ma­tion Ver­brauchs­da­ten an EVG / vEVG
- Ver­sand Rech­nung über Gesamt-EVG / vEVG an EVG/vEVG

Vor­teile der Abrech­nungs­lö­sung EVG/vEVG für eine Eigen­ver­brauchs­ge­mein­schaft, gegen­über dem Zusam­men­schluss zum Eigen­ver­brauch (ZEV/vZEV): 
- Mess- und Abrech­nungs­dienst­leis­tun­gen werden von Steiner Energie AG über­nom­men
- Keine eigene Infra­struk­tur für Mes­sun­gen nötig (Steiner Energie AG stellt diese zur Ver­fü­gung)
- Ver­brau­cher blei­ben in der Grund­ver­sor­gung von Steiner Energie AG
- Unkom­pli­zier­tes Sorg­los­pa­ket
- Inkas­so­ri­siko bleibt bei Steiner Energie AG
- Kein admi­nis­tra­ti­ver Mehr­auf­wand, nach der Gründung

Downloads zum Thema

Was ist Eigenverbrauch?

Stromproduzenten können die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion direkt selbst verbrauchen.

In Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden etc. können mehrere Verbraucher gemeinsam den selbst produzierten Strom nutzen. Damit eine derartige Nutzung unter Eigenverbrauch fällt, benötigen die Endverbraucher und die Produktionsanlagen einen gemeinsamen Netzanschluss. Die Steiner Energie AG bietet ihren Kunden entsprechende Lösungen.


Was bedeutet das für den Eigenverbrauchsanteil?

Folgende verschiedene Szenarien sind möglich:

  • Ihr Eigenverbrauchsanteil liegt bei 100 %: Produziert Ihre Produktionsanlage so viel Strom, wie Sie zur gleichen Zeit brauchen, beziehen Sie keinen Strom aus dem öffentlichen Netz.
  • Ihr Eigenverbrauchsanteil liegt bei 100 %, jedoch ... produziert Ihre Produktionsanlage mehr Strom, als Sie zur gleichen Zeit verbrauchen. Deshalb wird die Differenz ins Netz eingespeist. Sie beziehen keinen Strom aus dem öffentlichen Netz. Als Besitzer der Produktionsanlage wird Ihnen diese Rücklieferung von Steiner Energie AG vergütet.
  • Ihr Eigenverbrauchsanteil liegt bei weniger als 100 %: Produziert Ihre Produktionsanlage weniger Strom, als Sie zur gleichen Zeit verbrauchen, beziehen Sie den benötigten Reststrom aus dem öffentlichen Netz. Ihr Eigenverbrauch liegt bei weniger als 100 %.


Wie kann ich vom Eigenverbrauch profitieren?
Sie profitieren, wenn Sie als Endverbraucher den Strom von einer Erzeugungsanlage innerhalb des gleichen Netzanschlusses beziehen, ohne dabei das öffentliche Verteilnetz zu nutzen. Wenn sich mehrere Endverbraucher zu einer Gemeinschaft (EVG) zusammenschliessen, müssen sie sich auf ein gemeinsames Energieprodukt einigen und eine EVG gründen. Die EVG und alle zugehörigen Parteien schliessen dafür einen rechtskräftigen Vertrag ab und legen diesen dem Verteilnetzbetreiber vor. Die Messanordnung muss umgebaut werden, um zeitgleich Abgaben und Bezüge erheben zu können. Das geschieht mittels Messung oder Aggregatbildung (virtueller Messpunkt).


Wie wird die Eigenverbrauchsregelung bei Steiner Energie AG umgesetzt?
Bei Steiner Energie AGkönnen sowohl einzelne Endverbraucher (z. B. die Besitzer eines Einfamilienhauses) als auch mehrere Endverbraucher gemeinsam (z. B. die Bewohner eines Mehrfamilienhauses) von der Eigenverbrauchsregelung profitieren. In beiden Fällen wird der produzierte, aber nicht verbrauchte Strom ins Netz eingespeist und von uns vergütet.


Spielen für den Eigenverbrauch Grösse und Technologie der Produktionsanlage eine Rolle?
Nein. Eine Eigenverbrauchsregelung ist technologieunabhängig (Photovoltaik-, Biomasse-, Windkraftanlage etc.) und bei Anlagen jeder Grösse möglich.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Stromnutzer vom Eigenverbrauch profitieren können?

  • Endverbraucher, die Strom von einer Produktionsanlage innerhalb des gleichen Netzanschlusspunktes beziehen, ohne das öffentliche Verteilnetz zu nutzen, können vom Eigenverbrauch profitieren.
  • Wenn mehrere Energieverbraucher gemeinsam vom Eigenverbrauch profitieren wollen, müssen sie sich zu einer Verbrauchsgemeinschaft zusammenschliessen (ZEV) und sich auf ein gemeinsames Energieprodukt einigen.
  • Die Messung des Energieverbrauchs muss den Anforderungen der ZEV angepasst werden (zeitgleiche Bestimmung von Verbrauch und Einspeisung, detaillierte Abrechnung).


Was ist eine "Eigenverbrauchsgemeinschaft" (EVG)?
Eine Eigenverbrauchsgemeindschaft (EVG) ist eine vertragliche Gemeinschaft mehrerer Teilnehmer/Endverbraucher, um ihren selbstproduzierten Strom (meist Sonne) an Ort und Stelle selber zu verbrauchen. Dabei tritt diese geschlossen gegenüber dem lokalen Energieversorger auf.


Kann ich Eigenverbrauch geltend machen und zugleich die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) beziehen?
Der Eigenverbrauch ist unabhängig vom Erhalt allfälliger Förderungsgelder. Allerdings wird die KEV bei Eigenverbrauch dem Produzenten nur für den tatsächlich ins Netz eingespeisten Strom ausbezahlt.


Kann ich von einer Einspeisung der Nettoproduktion auf Eigenverbrauch wechseln?
Ja. Ihr Elektroinstallateur muss uns dazu den Wechsel drei Monate im Voraus zusammen mit entsprechenden Dokumenten melden (Installationsanzeige mit Messdisposition, Fertigstellungsanzeige und Sicherheitsnachweis gemäss Werkvorschriften und Niederspannungs-Installationsverordnung). Der Umbau der Hausinstallationen durch den Elektroinstallateur erfolgt auf Kosten des Eigentümers.


Warum braucht es beim einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) einen Vertrag?
Die EVG bündelt die Interessen der Endverbraucher gegenüber der Steiner Energie AG. Dafür ist ein Ansprechpartner zu melden. Die Einrichtung des Eigenverbrauchs ist durch den Grundeigentümer beim Verteilnetzbetreiber mindestens 3 Monate im Voraus auf ein Monatsende anzumelden. Wird der Eigenverbrauch durch einen Dritten angemeldet ist dem Verteilnetzbetreiber eine Einverständniserklärung des Grundeigentümers (Vollmacht) vorzulegen. Die nötigen Dokumente sind im Downloadbereich rechts gratis verfügbar.


Wer trägt die Kosten für den Umbau der Messanordnung?
Die Kosten für Erstellung und Unterhalt von Elektroinstallationen inkl. Messanordnung trägt der Objekteigentümer oder der Auftraggeber mit Erlaubnis des Eigentümers. Eine Übersicht über die Kosten finden Sie im Steiner Energie AG Preisblatt «Messeinrichtungen – Neu- oder Umbau».


Wer trägt die Kosten für die Gründung bzw. für Mutationen der EVG/vEVG?
Die Kosten für die Gründung einer EVG/vEVG oder für Mutationen der Endverbraucher trägt die EVG/vEVG. Die Detaillierten Kosten entnehmen Sie dem jeweiligen Produkt.

Ihr Kontakt

Martin Bättig
Leiter Dienstleistungen und Fachverantwortlicher Energie
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