Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
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Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Mit dem neuen Stromgesetz wird eine neue Möglichkeit zur Nutzung des selbst erzeugten Stroms geschaffen. Neben unserer attraktiven Eigenverbrauchslösung oder Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) wird es künftig auch die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) geben.
Die gemeinsame Nutzung des selbst produzierten Stroms ist schon bisher über den sogenannte EVG (oder ZEV) möglich, doch nur über benachbarte Grundstücke hinweg und "ohne" Nutzung des öffentlichen Stromnetzes.
Neu: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz kann künftig (voraussichtlich ab 2026) der lokal erzeugte Strom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder auch einer Gemeinde vermarktet werden. Dazu schliessen sich mehrere Haushalte oder Nutzungseinheiten zusammen, um den durch einen Produzenten von Solarstrom erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer im gleichen Netzgebiet und in der gleichen Gemeinde befinden. Zudem muss die LEG eine festgelegte Mindestgrösse an Elektrizitätserzeugung im Verhältnis zur Anschlussleistung aufweisen. Eine LEG kann auch einen oder mehrere Eigenverbrauchslösung oder Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) als Teilnehmende einbinden.
Durch diese Möglichkeit kann sich die Rentabilität der Photovoltaikanlage erhöhen, da die Höhe des Eigenverbrauchs einen entscheidenden Einfluss darauf hat.
Mit wem kann ich eine LEG bilden?
Möglich ist dies mit Nachbarliegenschaften, welche denselben Netzanschlusspunkt teilen. Füllen Sie das unten (bei Downloads) verlinkte "Online-Formular LEG" für die Erstauskunft aus. Wir melden uns mit den möglichen Adressen bei Ihnen.