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Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Die Energiezukunft mitgestalten!

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV)

Die Steiner Energie AG unterstützt bereits seit 2015 einen solchen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und förderte somit seit über 10 Jahren den maximalen Nutzen aus gemeinsam produziertem Strom. Mit der Ener­gie­stra­te­gie 2050 und dem Man­tel­erlass (ab 2025) eröff­nen sich für Haus­be­sit­zer, Elek­tro­pla­ner, Ener­gie­be­ra­ter und Immo­bi­li­en­ver­wal­ter in der Schweiz jedoch ganz neue Mög­lich­kei­ten, erneu­er­bare Ener­gien lokal zu nutzen - das sogenannte Praxismodell oder Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG). 

Diese ZEV-Modell wird bei uns nicht mehr neu angeboten, gleichwohl bedienen wir selbstverständlich bestehende ZEV- und vZEV-Konstrukte weiter. Die Gründung, Erweiterung und den Betrieb unterstützen wir deshalb weiterhin mit preiswerten Dienstleistungen. Sprechen Sie mit unseren Fachleuten oder dem Elektroinstallateur Ihres Vertrauens. Mit unseren kostenlosen Vertragsvorlagen erstellen Sie zudem selbständig die zwingend nötigen Dokumente – alles Weitere erledigen wir für Sie.

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Was ist Eigenverbrauch?

Stromproduzenten können die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion direkt selbst verbrauchen.

In Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden etc. können mehrere Verbraucher gemeinsam den selbst produzierten Strom nutzen. Damit eine derartige Nutzung unter Eigenverbrauch fällt, benötigen die Endverbraucher und die Produktionsanlagen einen gemeinsamen Netzanschluss. Die Steiner Energie AG bietet ihren Kunden entsprechende Lösungen.


Was bedeutet das für den Eigenverbrauchsanteil?

Folgende verschiedene Szenarien sind möglich:

  • Ihr Eigenverbrauchsanteil liegt bei 100 %: Produziert Ihre Produktionsanlage so viel Strom, wie Sie zur gleichen Zeit brauchen, beziehen Sie keinen Strom aus dem öffentlichen Netz.
  • Ihr Eigenverbrauchsanteil liegt bei 100 %, jedoch ... produziert Ihre Produktionsanlage mehr Strom, als Sie zur gleichen Zeit verbrauchen. Deshalb wird die Differenz ins Netz eingespeist. Sie beziehen keinen Strom aus dem öffentlichen Netz. Als Besitzer der Produktionsanlage wird Ihnen diese Rücklieferung von Steiner Energie AG vergütet.
  • Ihr Eigenverbrauchsanteil liegt bei weniger als 100 %: Produziert Ihre Produktionsanlage weniger Strom, als Sie zur gleichen Zeit verbrauchen, beziehen Sie den benötigten Reststrom aus dem öffentlichen Netz. Ihr Eigenverbrauch liegt bei weniger als 100 %.


Wie kann ich vom Eigenverbrauch profitieren?
Sie profitieren, wenn Sie als Endverbraucher den Strom von einer Erzeugungsanlage innerhalb des gleichen Netzanschlusses beziehen, ohne dabei das öffentliche Verteilnetz zu nutzen. Wenn sich mehrere Endverbraucher zu einer Gemeinschaft (ZEV) zusammenschliessen, müssen sie sich auf ein gemeinsames Energieprodukt einigen und eine ZEV gründen. Die ZEV und alle zugehörigen Parteien schliessen dafür einen rechtskräftigen Vertrag ab und legen diesen dem Verteilnetzbetreiber vor. Die Messanordnung muss umgebaut werden, um zeitgleich Abgaben und Bezüge erheben zu können. Das geschieht mittels Messung oder Aggregatbildung (virtueller Messpunkt).


Wie wird die Eigenverbrauchsregelung bei SEM umgesetzt?
Bei SEM können sowohl einzelne Endverbraucher (z. B. die Besitzer eines Einfamilienhauses) als auch mehrere Endverbraucher gemeinsam (z. B. die Bewohner eines Mehrfamilienhauses) von der Eigenverbrauchsregelung profitieren. In beiden Fällen wird der produzierte, aber nicht verbrauchte Strom ins Netz eingespeist und von uns vergütet.


Spielen für den Eigenverbrauch Grösse und Technologie der Produktionsanlage eine Rolle?
Nein. Eine Eigenverbrauchsregelung ist technologieunabhängig (Photovoltaik-, Biomasse-, Windkraftanlage etc.) und bei Anlagen jeder Grösse möglich.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Stromnutzer vom Eigenverbrauch profitieren können?

  • Endverbraucher, die Strom von einer Produktionsanlage innerhalb des gleichen Netzanschlusspunktes beziehen, ohne das öffentliche Verteilnetz zu nutzen, können vom Eigenverbrauch profitieren.
  • Wenn mehrere Energieverbraucher gemeinsam vom Eigenverbrauch profitieren wollen, müssen sie sich zu einer Verbrauchsgemeinschaft zusammenschliessen (ZEV) und sich auf ein gemeinsames Energieprodukt einigen.
  • Die Messung des Energieverbrauchs muss den Anforderungen der ZEV angepasst werden (zeitgleiche Bestimmung von Verbrauch und Einspeisung, detaillierte Abrechnung).


Was ist ein "Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)"?
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, um ihren selbstproduzierten Strom (meist Solar) an Ort und Stelle selber zu verbrauchen. Dabei tritt diese geschlossen gegenüber dem lokalen Energieversorger auf.


Wozu dient ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?
Die ZEV vertritt die Interessen der Endverbraucher gegenüber SEM. Zu diesem Zweck bestimmt sie eine Ansprechperson.

  • Die Ansprechperson empfängt von SEM die Rechnungen für den Strombezug und die Messkosten.
  • Die Abrechnung innerhalb der ZEV obliegt der ZEV selbst.
  • Um die Abrechnung zu gewährleisten hat SEM drei Produkte entwickelt.

Die ZEV kann den Dienstleistungsgrad selber wählen.


Kann ich Eigenverbrauch geltend machen und zugleich die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) beziehen?
Der Eigenverbrauch ist unabhängig vom Erhalt allfälliger Förderungsgelder. Allerdings wird die KEV bei Eigenverbrauch dem Produzenten nur für den tatsächlich ins Netz eingespeisten Strom ausbezahlt.


Kann ich von einer Einspeisung der Nettoproduktion auf Eigenverbrauch wechseln?
Ja. Ihr Elektroinstallateur muss uns dazu den Wechsel drei Monate im Voraus zusammen mit entsprechenden Dokumenten melden (Installationsanzeige mit Messdisposition, Fertigstellungsanzeige und Sicherheitsnachweis gemäss Werkvorschriften und Niederspannungs-Installationsverordnung). Der Umbau der Hausinstallationen durch den Elektroinstallateur erfolgt auf Kosten des Eigentümers.


Warum braucht es beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) einen Vertrag?
Die ZEV bündelt die Interessen der Endverbraucher gegenüber der Steiner Energie AG (SEM). Dafür ist ein Ansprechpartner zu melden. Die Einrichtung des Eigenverbrauchs ist durch den Grundeigentümer beim Verteilnetzbetreiber mindestens 3 Monate im Voraus auf ein Monatsende anzumelden. Wird der Eigenverbrauch durch einen Dritten angemeldet ist dem Verteilnetzbetreiber eine Einverständniserklärung des Grundeigentümers (Vollmacht) vorzulegen. Die nötigen Dokumente sind im Downloadbereich rechts gratis verfügbar.


Wer trägt die Kosten für den Umbau der Messanordnung?
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Die Kosten für Erstellung und Unterhalt von Elektroinstallationen inkl. Messanordnung trägt der Objekteigentümer oder der Auftraggeber mit Erlaubnis des Eigentümers. Eine Übersicht über die Kosten finden Sie im SEM Preisblatt «Messeinrichtungen – Neu- oder Umbau».


Wer trägt die Kosten für die Gründung bzw. für Mutationen der ZEV?
​​​​​​​Die Kosten für die Gründung einer ZEV oder für Mutationen der Endverbraucher trägt die ZEV. Die Detaillierten Kosten entnehmen Sie dem jeweiligen Produkt.

Ihr Kontakt

Martin Bättig
Leiter Dienstleistungen und Fachverantwortlicher Energie
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