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Arbeitssicherheit

Sicher Arbeiten mit Elektrizität

Selbst erfahrene Profis und Elektrofachleute unterschätzen immer wieder die Risiken der Elektrizität. Ein Grund dafür ist der besondere Charakter der Gefahr: Strom ist unsichtbar und geruchlos. Was ausserhalb unserer Sinneswahrnehmung liegt, können wir nur schwer einschätzen. Lebenswichtige Regeln sind daher umso wichtiger.

Technische Schutzmassnahmen bewahren unsere Fachkräfte beim Arbeiten an elektrischen Anlagen vor gewissen Gefahren. Ebenso wichtig ist jedoch ein korrektes Verhalten und eine regelmässige Sensibilisierung. 

Zur Wahrnehmung der Pflichten und Zielsetzungen bezüglich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erstellt und unterhält die Steiner Energie AG (SEM) eine Sicherheitsorganisation (SiKo). Grundlage dieser Sicherheitsorganisation ist unser Sicherheitskonzept. 

Geltungsbereich des Sicherheitskonzepts 
Das Sicherheitskonzept gilt für alle Bereiche und Funktionen von SEM. 
SEM erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich an vergleichbare Standards halten (Kodex für Geschäftspartner). 

Grundlagen des Sicherheitskonzeptes 
•    Unfallversicherungsgesetz (UVG) 
•    Bestimmungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit (BWA) 
•    Bestimmungen der Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) 

Betriebliche Voraussetzungen 
Der Erfolg von SEM basiert auf dem Engagement unserer Mitarbeitenden. Wir schaffen ein profes-sionelles Klima für teamorientierte und motivierte „Unternehmer“, fördern deren berufliche Entwick-lung und sorgen für die soziale und physische Sicherheit der Mitarbeitenden.

Sicherheitsleitbild
Es gelten die folgenden Grundsätze des Sicherheitsleitbildes SEM:
•    Sicherheit ist oberstes Gebot bei jeder Tätigkeit.
•    Jeder Mitarbeitende trägt Verantwortung für die Sicherheit.
•    Führungskräfte sind Vorbilder und nehmen übertragene Pflichten verantwortlich wahr.
Dieses Sicherheitsleitbild wird laufend in der SiKo-Sitzung überprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst. Dieses Leitbild ist sämtlichen Mitarbeitenden klar und via  interne Kommunikationsplattform (OneNote) jederzeit einsichtbar.


Grundlage der Arbeitssicherheit ist in der Schweiz das Unfallversicherungsgesetz (UVG). Es schreibt verpflichtend vor, welche Massnahmen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen zur Ver-hütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen haben. 

Pflichten Arbeitgeber/in 
Der/die Arbeitgeber/in hat alle Massnahmen zu treffen, die 
-    nach der Erfahrung notwendig, 
-    nach dem Stand der Technik anwendbar, 
-    den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. 

Pflichten Arbeitnehmer/innen 
Arbeitnehmer/innen haben den/die Arbeitgeber/in bei der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, indem sie 
-    die sie betreffenden Sicherheitsvorkehrungen beachten, 
-    die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung benützen, 
-    die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen, 
-    diese nicht ohne Erlaubnis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin entfernen oder ändern. 
 
Die Verantwortung von Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/innen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist primär in der Unfallverhütungsverordnung (VUV) geregelt. 

Verantwortung Arbeitgeber/in 
•    Sicherheitsgerechte Betriebsorganisation 
•    Funktionstüchtige Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstungen 
•    Beizug von Arbeitsärzten/Arbeitsärztinnen und anderen Spezialisten/Spezialistinnen der Arbeitssicherheit bei Bedarf
     (vgl. ASA-Richtlinien) 
•    Kauf und Verwendung sicherheitstechnisch einwandfreier Einrichtungen und Geräte
•    Auswahl kompetente Vorgesetzten und Mitarbeitende
•    Ausbildung, Instruktion und Kontrolle bezüglich Einhaltung der Sicherheitsvorschriften

Verantwortung Arbeitnehmer/innen mit Vorgesetztenstellung 
•    Mitarbeitende ihrer Ausbildung und Fähigkeit entsprechend einsetzen 
•    Umfassend instruieren 
•    Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kontrollieren 
•    Notfalls Beachtung der Sicherheitsvorschriften durchsetzen 

Verantwortung Arbeitnehmer/innen ohne Vorgesetztenstellung 
•    Weisungen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin und der Vorgesetzten über Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen befolgen 
•    Sicherheitsvorschriften beachten und befolgen 
•    Persönliche Schutzausrüstung benützen 
•    Keine Manipulationen an persönlicher Schutzausrüstung und betrieblichen Sicherheitseinrichtungen ohne Erlaubnis
     (für Wartungsarbeiten gelten spezielle Vorschriften) 
•    Mängel bezüglich Arbeitssicherheit unverzüglich beseitigen oder dem/der Vorgesetzten melden 

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